Falls Sie während der Parkzeit Schäden an Ihrem Fahrzeug feststellen, informieren Sie bitte umgehend den Parkanbieter sowie uns als Vermittler. Die Parkanbieter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben, die solche Schäden abdeckt. Wir empfehlen Ihnen, den Schaden auch fotografisch festzuhalten, um im Fall der Fälle Beweismaterial zu haben. In den meisten Fällen sollte eine Erstattung des Schadens unproblematisch sein. Sollten dennoch Fragen oder Probleme auftauchen, können Sie sich gerne an unseren Kundenservice wenden.
Was kann ich tun, wenn es zu einem Schaden an meinem Fahrzeug kommt?
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